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   LSG Bayern, 08.03.2023 - L 10 AL 120/21   

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https://dejure.org/2023,5615
LSG Bayern, 08.03.2023 - L 10 AL 120/21 (https://dejure.org/2023,5615)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.03.2023 - L 10 AL 120/21 (https://dejure.org/2023,5615)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. März 2023 - L 10 AL 120/21 (https://dejure.org/2023,5615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • BAYERN | RECHT

    SGB III § 24 Abs. 1, § 142 Abs. 1, § 143 Abs. 1
    Arbeitslosenversicherung: Beginn der Rahmenfrist bei Gewährung von Arbeitslosengeld im Wege der Gleichwohlgewährung nach persönlicher Arbeitslosmeldung

  • rewis.io

    Insolvenzverwalter, Arbeitslosengeld, Berufung, Bescheid, Arbeitslosigkeit, Revision, Gerichtsbescheid, Widerspruchsbescheid, Versicherungspflicht, Anwartschaftszeit, Widerspruch, Anspruch, Rahmenfrist, Zahlung, handschriftlicher Vermerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rahmenfrist für Ermittlung des Arbeitslosengeldes bei Gewährung von Alg bei noch fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis; Berechnung von Arbeitslosengeld bei noch fortbestehendem Arbeitsverhältnis; Voraussetzungen des Vorliegens eines Beschäftigungsverhältnisses im ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2023 - L 10 AL 120/21
    Hieran ändert nichts, dass nach dem Urteil des BSG vom 03.06.2004 (Aktenzeichen B 11 AL 70/03 R - juris) die Rahmenfrist in dem Fall, dass der Arbeitslose zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung die Anwartschaftszeit noch nicht erfüllt hat, erst dann beginnt, wenn die Anwartschaftszeit als Voraussetzung für den Anspruch auf Alg erfüllt ist.

    In einem solchen Fall beginnt nach der zitierten Entscheidung die Rahmenfrist nicht, bevor die Anwartschaftszeit nicht erfüllt ist und auch eine "zu frühe" Arbeitslosmeldung ist unschädlich (BSG, Urteil vom 03.06.2004, a.a.O.; vgl. hierzu Söhngen in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 143 Rn. 28a).

    Eine erneute Berechnung der Anwartschaftszeit von einem Zeitpunkt ab Änderung tatsächlicher Verhältnisse ist in der Rechtsprechung nur in Fällen vorgenommen worden, in denen es bis zur Klärung dieser Verhältnisse nicht zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung gekommen ist (vgl. RVA, GE 3531 AN 1929 IV 354, zitiert nach BSG, Urteil vom 11.06.1987, a.a.O.; BSG, Urteil vom 03.06.2004, a.a.O.).

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 40/86

    Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld - Erwerb einer neuen Anwartschaft - Neuer

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2023 - L 10 AL 120/21
    Demgegenüber ist nach der Rechtsprechung des BSG eine nachträgliche Korrektur einer für den Leistungsfall maßgeblichen Rahmenfrist nicht möglich, wenn nach dem faktischen Ende der Beschäftigung ein Anspruch auf Alg bestanden hat und es zur Gleichwohlgewährung von Alg gekommen ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1987 - 7 RAr 40/86 - Urteil vom 29.09.1987 - 7 RAr 59/86 - Urteil vom 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R - Urteil vom 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R - alle zitiert nach juris).

    Das Gesetz sieht explizit eine nachträgliche Verschiebung des Beginns der Rahmenfrist bei nachträglichen Änderungen betreffend die Lohnzahlung nicht vor, deren es aber bedürfte, weil es sich um eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz der Sozialversicherung handeln würde, dass nach dem für die Berechnung einer vom Eintritt des Versicherungsfalles abhängigen Leistung die Verhältnisse zur Zeit des Eintritts maßgebend sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1987, a.a.O.).

    Eine erneute Berechnung der Anwartschaftszeit von einem Zeitpunkt ab Änderung tatsächlicher Verhältnisse ist in der Rechtsprechung nur in Fällen vorgenommen worden, in denen es bis zur Klärung dieser Verhältnisse nicht zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung gekommen ist (vgl. RVA, GE 3531 AN 1929 IV 354, zitiert nach BSG, Urteil vom 11.06.1987, a.a.O.; BSG, Urteil vom 03.06.2004, a.a.O.).

  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2023 - L 10 AL 120/21
    Demgegenüber ist nach der Rechtsprechung des BSG eine nachträgliche Korrektur einer für den Leistungsfall maßgeblichen Rahmenfrist nicht möglich, wenn nach dem faktischen Ende der Beschäftigung ein Anspruch auf Alg bestanden hat und es zur Gleichwohlgewährung von Alg gekommen ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1987 - 7 RAr 40/86 - Urteil vom 29.09.1987 - 7 RAr 59/86 - Urteil vom 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R - Urteil vom 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R - alle zitiert nach juris).

    Damit bleibt es vorliegend bei dem Grundsatz, dass der Eintritt von Arbeitslosigkeit, die Arbeitslosmeldung und der Bezug von Alg im Wege der Gleichwohlgewährung den Beginn der zurückzurechnenden Rahmenfrist festlegt, soweit ein Stammrecht auf Alg bestanden hat (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11.12.2014, a.a.O., Rn. 33).

  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2023 - L 10 AL 120/21
    Eine andere Beurteilung würde dazu führen, dass der Arbeitgeber den Versicherungsschutz der Arbeitnehmer mit unter Umständen schwerwiegenden Folgen für die ihnen zustehenden Versicherungsleistungen durch einen einseitigen Akt beenden könnte, auch wenn die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 26.11.1985 - 12 RK 51/83 - juris).
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Gleichwohlgewährung - Wiederbewilligung -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2023 - L 10 AL 120/21
    Demgegenüber ist nach der Rechtsprechung des BSG eine nachträgliche Korrektur einer für den Leistungsfall maßgeblichen Rahmenfrist nicht möglich, wenn nach dem faktischen Ende der Beschäftigung ein Anspruch auf Alg bestanden hat und es zur Gleichwohlgewährung von Alg gekommen ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1987 - 7 RAr 40/86 - Urteil vom 29.09.1987 - 7 RAr 59/86 - Urteil vom 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R - Urteil vom 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R - alle zitiert nach juris).
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 59/86

    Arbeitsloser - Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Dauer - Fortbestand des

    Auszug aus LSG Bayern, 08.03.2023 - L 10 AL 120/21
    Demgegenüber ist nach der Rechtsprechung des BSG eine nachträgliche Korrektur einer für den Leistungsfall maßgeblichen Rahmenfrist nicht möglich, wenn nach dem faktischen Ende der Beschäftigung ein Anspruch auf Alg bestanden hat und es zur Gleichwohlgewährung von Alg gekommen ist (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1987 - 7 RAr 40/86 - Urteil vom 29.09.1987 - 7 RAr 59/86 - Urteil vom 03.12.1998 - B 7 AL 34/98 R - Urteil vom 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R - alle zitiert nach juris).
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